Vertragsrecht und lebzeitige Vermögensgestaltung

Eine umsichtige Nachlassplanung endet nicht bei der Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrags. Dazu gehören beispielsweise auch lebzeitige Schenkungen, Erbvorbezüge und Darlehen sowie die Begründung von Wohn- und Nutzniessungsrechten. Wir unterstützen Sie bei allen diesen vertrags- und sachenrechtlichen Themen und beraten Sie bei diesen Rechtsgeschäften. Dies umfasst auch die Erstellung der entsprechenden Verträge.

Wir helfen Ihnen zudem, die steuerrechtlichen Aspekte im Auge zu behalten.

  • Kaufverträge
  • Schenkungsverträge
  • Darlehensverträge
  • Abtretungsverträge
  • Verträge betreffend Nutzniessungen und Wohnrechte
  • Gesellschaftsverträge
 
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