Erwachsenenschutz und Vorsorge

Planen Sie auch für unerwartete Situationen vor. Wir helfen Ihnen, besonders auf dem Gebiet des Erwachsenenschutzrechts sowie der Vorsorgeplanung Situationen zu planen, die sich niemand wünscht. Aber genau für diese unerwarteten Lebenslagen können wir Ihnen helfen, Ihre Vorstellungen verbindlich zu regeln. Da wir auch regelmässig von Behörden im Bereich des Erwachsenenschutzes beauftragt werden, wissen wir genau, worauf es ankommt.

Gleichzeitig werden wir auch regelmässig von Behörden als Beistandspersonen eingesetzt, um dafür zu sorgen, dass die Rechte der betroffenen Person beispielsweise im Rahmen von Erbteilungen vollständig gewahrt und gehörig vertreten werden.

  • Vorsorgeaufträge und Tätigkeit als vorsorgebeauftragte Person
  • Vollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Führung von Beistandschaften
  • Führung von Mandaten des Kindes- und Erwachsenenschutzes in Erbrechtsfällen
 
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