Dr. Philip R. Bornhauser
Fachanwalt SAV Erbrecht
LL.M. (Berkeley), MCIArb
philip.bornhauser(at)szlaw.ch
Dr. Philip R. Bornhauser
LL.M. (Berkeley), MCIArb
philip.bornhauser(at)szlaw.ch
Dr. Philip R. Bornhauser ist auf dem Gebiet des Erbrechts sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Zusätzlich zur anwaltlichen Tätigkeit ist er Lehrbeauftragter für Erb- und Sachenrecht an der Universität Zürich. Überdies publiziert Dr. Bornhauser regelmässig in juristischen Fachzeitschriften und kommentiert ausgewählte Erbrechtsbestimmungen im Basler Kommentar sowie die Schenkungsbestimmungen im Schweizerischen Handkommentar. Darüber hinaus ist er regelmässig Referent an juristischen Weiterbildungsveranstaltungen.
Ausbildung
- 2023 Fachanwalt SAV Erbrecht
- 2015 LL.M. (University of California, Berkeley Law)
- 2012 Promotion zum Dr. iur. (Universität Zürich)
- 2011 Member-Zulassung, MCIArb (Chartered Institute of Arbitration, London)
- 2010 Anwaltszulassung (Obergericht des Kantons Zürich)
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich
Lehrtätigkeit
- Lehrbeauftragter an der Universität Zürich für Erbrecht (seit 2017)
- Lehrbeauftragter an der Universität Zürich für Sachenrecht (seit 2015)
Beruflicher Werdegang
- Partner bei Strazzer Zeiter Rechtsanwälte (seit 2020)
- Partner in einer kleinen Wirtschaftskanzlei (2016 bis 2019)
- Rechtsanwalt bei einer mittelgrossen Wirtschaftskanzlei (2012 bis 2016)
- Mitarbeiter am Bezirksgericht Uster (2007 bis 2008)
Mitgliedschaften und Funktionen
- Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)
- Zürcher Anwaltsverband (ZAV)
- Verein successio
- Schweizerischer Juristenverein
- Schweizer Armee: Oberst im Generalstab